dr_erlfechtali_verkehrsmedizin

Verkehrsmedizin

Die Verkehrsmedizin ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr. Ich beschäftige mich mit der Begutachtung der Fahreignung, mit Erkrankungen und Behinderungen, die zur Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit führen können.

Als Facharzt für Arbeitsmedizin mit zusätzlichem Schwerpunkt auf die Verkehrsmedizin bin ich qualifiziert alle unten aufgeführten Untersuchungsinhalte (inkl. Sehtest, Gesichtsfelduntersuchung und psychometrischer Test) nach der Fahrerlaubnisverordnung durchzuführen und zu begutachten.

Für die Erteilung bzw. Verlängerung eines Führerscheins sind, je nach Klassen, verschiedene Untersuchungen notwendig:

LKW-Fahrer - benötigen als Erstbewerber und danach alle 5 Jahre.
  • Anamnese (Ärztliches Gespräch)
  • körperliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
  • Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV
  • Gesichtsfeldprüfung (Perimetrie)
  • Ärztliche Befundung, Dokumentation
Taxi- und Busfahrer - benötigen als Erstbewerber und danach alle 5 Jahre.
  • Anamnese (Ärztliches Gespräch)
  • Ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
  • Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV
  • Gesichtsfeldprüfung (Perimetrie)
  • Ärztliche Befundung, Dokumentation
  • Konzentrations- und Reaktionstest (Psychometrie-Test) mit Bescheinigung nach Anlage 5.2 FeV
Hinweis: Dieser Test ist einmal bei der Ersterteilung der Fahrerlaubnis erforderlich; danach ist er bei Busfahrern erst wieder ab dem 47. Lebensjahr und bei Taxifahrern ab dem 57. Lebensjahr, dann aber jedes Mal, erforderlich.
PKW- und Motorradfahrer - benötigen als Erstbewerber.
  • Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach nach § 12 (Anlage 6.1 u. 6.2 FeV)

Die erforderlichen Untersuchungen werden an einem Termin durchgeführt. Sie erhalten die erforderlichen Bescheinigungen sofort nach Abschluss der Untersuchung.